Steuern

Grunderwerbsteuer: Sätze nach Bundesland

Zwischen 3,5 % in Bayern und 6,5 % in mehreren Ländern — beim selben Kaufpreis sind das schnell fünfstellige Unterschiede.

Die Grunderwerbsteuer fällt einmalig beim Kauf an und gehört zu den größten Kaufnebenkosten. Wie hoch sie ausfällt, hängt allein vom Bundesland ab: Seit 2006 dürfen die Länder den Satz selbst festlegen, und sie nutzen das sehr unterschiedlich. Wer weiß, worauf es ankommt, kann die Bemessungsgrundlage in zulässigem Rahmen senken — ganz ohne Tricks.

Die Grunderwerbsteuer entsteht mit dem Abschluss des notariellen Kaufvertrags über ein Grundstück oder eine Immobilie (Grunderwerbsteuergesetz, GrEStG). Bemessungsgrundlage ist grundsätzlich der Kaufpreis. Erst wenn das Finanzamt die Steuer erhalten hat, stellt es die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus — ohne die trägt das Grundbuchamt den neuen Eigentümer nicht ein. Die Steuer ist also keine Formalie, sondern Voraussetzung für den Eigentumsübergang.

Die Sätze aller 16 Bundesländer

Stand 2026 reicht die Spanne von 3,5 % bis 6,5 %. Bayern ist seit Einführung der Länderhoheit unverändert beim Mindestsatz geblieben; mehrere Länder liegen am oberen Rand.

BundeslandSatzSteuer bei 400.000 €
Bayern3,5 %14.000 €
Baden-Württemberg5,0 %20.000 €
Niedersachsen5,0 %20.000 €
Rheinland-Pfalz5,0 %20.000 €
Sachsen-Anhalt5,0 %20.000 €
Thüringen5,0 %20.000 €
Bremen5,5 %22.000 €
Hamburg5,5 %22.000 €
Sachsen5,5 %22.000 €
Berlin6,0 %24.000 €
Hessen6,0 %24.000 €
Mecklenburg-Vorpommern6,0 %24.000 €
Brandenburg6,5 %26.000 €
Nordrhein-Westfalen6,5 %26.000 €
Saarland6,5 %26.000 €
Schleswig-Holstein6,5 %26.000 €

Hinweis

Die Sätze können von den Ländern angepasst werden. Maßgeblich ist der Satz zum Zeitpunkt des Kaufvertrags. Prüfen Sie den aktuellen Stand vor dem Notartermin — gerade bei knapper Kalkulation der Nebenkosten.

Was zählt zur Bemessungsgrundlage?

Versteuert wird die „Gegenleistung" — in aller Regel der vereinbarte Kaufpreis. Hinzu kommen können übernommene Lasten oder ein gesondert gezahlter Erschließungsbeitrag, wenn er Teil des Kaufpreises ist. Nicht zur Bemessungsgrundlage gehören dagegen die übrigen Kaufnebenkosten wie Notar- und Grundbuchkosten oder die Maklercourtage.

Bewegliches Inventar herausrechnen

Mitverkaufte bewegliche Gegenstände unterliegen nicht der Grunderwerbsteuer. Werden sie im Kaufvertrag mit realistischem Wert gesondert ausgewiesen, sinkt die Bemessungsgrundlage entsprechend. Typische Posten: Einbauküche, Markisen, Sauna, Gartenhaus oder eine hochwertige Möblierung.

  • Wert muss realistisch und nachweisbar sein — kein „Aufblähen", sonst erkennt das Finanzamt es nicht an.
  • Faustregel: in der Summe nicht über rund 15 % des Kaufpreises ohne ausführliche Belege.
  • Einbauküche, Möbel, Sauna, Markisen, Gartenhaus, Photovoltaik-Komponenten können herausgerechnet werden.
  • Fest mit dem Gebäude verbundene Teile (z. B. Heizung) zählen dagegen zur Immobilie und bleiben steuerpflichtig.
12.000 €
Differenz bei 400.000 € zwischen Bayern und NRW
~ 1.300 €
gesparte Steuer bei 20.000 € Inventar (6,5 %)
3,5–6,5 %
Spanne über die Bundesländer

Das Beispiel zeigt: Allein die Wahl des Standorts und ein sauber ausgewiesenes Inventar bewegen die Steuerlast spürbar. Beides lässt sich planen, bevor der Vertrag unterschrieben ist.

Wann muss ich die Grunderwerbsteuer zahlen?

Das Finanzamt schickt nach Eingang des Kaufvertrags einen Steuerbescheid; die Steuer ist meist innerhalb eines Monats fällig. Erst nach Zahlung kommt die Unbedenklichkeitsbescheinigung, die für die Eintragung im Grundbuch nötig ist.

Kann ich die Grunderwerbsteuer steuerlich absetzen?

Bei einer vermieteten Immobilie gehört sie zu den Anschaffungsnebenkosten und fließt anteilig in die Abschreibung des Gebäudes ein — sie wirkt also über die AfA, nicht als Sofortabzug. Beim selbst genutzten Eigenheim ist sie steuerlich nicht abziehbar.

Lohnt sich das Herausrechnen von Inventar immer?

Es lohnt sich, sobald werthaltige bewegliche Gegenstände mitverkauft werden. Der angesetzte Wert muss realistisch und im Streitfall belegbar sein. Übertreibungen erkennt das Finanzamt nicht an und können Rückfragen auslösen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Grunderwerbsteuer liegt 2026 je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 %.
  • Bemessungsgrundlage ist der Kaufpreis — maßgeblich ist der Satz am Vertragstag.
  • Bewegliches Inventar separat und realistisch ausweisen senkt die Steuer.
  • Notar-, Grundbuch- und Maklerkosten gehören nicht zur Bemessungsgrundlage.
  • Erst nach Zahlung gibt es die Unbedenklichkeitsbescheinigung fürs Grundbuch.

Quellen

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Angaben nach bestem Wissen, ohne Gewähr; Rechtsstand kann sich ändern.

Eine Frage offen geblieben? Alle Themen ansehen oder persönlich nachfragen.