Gewerbliche Freiflächenphotovoltaik

Das Finanzamt zahlt fast die Hälfte.


Sie zahlen Spitzensteuer — und fragen sich, ob das so bleiben muss. Mit einem eigenen PV-Kraftwerk holen Sie sich einen erheblichen Teil davon zurück: legal, planbar, ohne Fondsrisiko.

Solarpark Papendorf in Vorpommern-Greifswald

Aktuell im Vertrieb

Projekt Papendorf

Ein Solarpark in Vorpommern mit eigenem 60-MWh-Batteriespeicher — Sie erwerben eine klar abgegrenzte Anlage mit 254,47 kWp. Kein Fonds, keine Beteiligung: ein eigener Gewerbebetrieb mit eigenem Vertrag und 30 Jahren gesicherter Fläche.

239.205 €
netto je Paket
9,0 ct
kalkuliert / kWh
Q2 / 2027
geplanter Netzanschluss
Projekt ansehen

Kurz erklärt

Drei Dinge, die Sie wissen müssen

01

Sie besitzen ein Kraftwerk.

Keine Beteiligung, kein Fonds — Ihr eigenes Gewerbe. Die Anlage steht auf gepachtetem Freiland, produziert Strom, der verkauft wird. Was dabei rauskommt, gehört Ihnen.

02

Das Steuerrecht zahlt mit.

Durch IAB und Sonder-AfA (beides gesetzlich geregelt, kein Graubereich) können Sie bis zu ~47 % der Investitionssumme vom Finanzamt zurückbekommen — in den ersten drei Jahren.

03

Danach läuft es alleine.

Die Anlage produziert 30–40 Jahre Strom. Der Strom wird über Langfristverträge zu festem Preis verkauft. Ab dem Moment, wo das Darlehen abbezahlt ist, fließt der volle Ertrag zu Ihnen.

Zwei Einstiegswege

Was trifft auf Sie zu?

Beide Wege führen zum gleichen Ziel — welcher der richtige ist, hängt von Ihrer Situation ab.

Was ist der Investitionsabzugsbetrag (IAB)?

Das Finanzamt erlaubt Selbstständigen und Unternehmern, eine geplante Investition schon heute steuerlich abzuziehen — bevor sie getätigt wird.

Bis zu 50 % des Kaufpreises dürfen Sie im Jahr der Planung als Betriebsausgabe ansetzen (§ 7g Abs. 1 EStG). Ihr Steuerbescheid fällt entsprechend günstiger aus — diese Erstattung deckt in der Praxis die Anfangszinsen und die kurzzeitige MwSt-Vorfinanzierung. Kein Graubereich, kein Trick: ein gesetzlich verankerter Investitionsbonus.

Fallbeispiel

Markus, 42.
Angestellter Ingenieur,
185.000 € Brutto.

Markus zahlt seit Jahren Spitzensteuer. Ein Freund hat ihm mal von einem Steuersparmodell erzählt — klang dubiös. Er hat nie weitergemacht.

Dann der IAB-Weg: 38.000 € Eigenkapital. Bank finanziert den Rest. Steuerrückfluss in drei Jahren: 73.000 €. Die Tilgungsrate? Fast vollständig gedeckt.

Ab Jahr 21 läuft der Strom — und zahlt ihm ~15.500 € pro Jahr, ohne dass er etwas tut.

Heute

Eigenkapital rein

Bank übernimmt den Rest

38.000 €

Jahre 1–3

Steuerrückfluss

Deckt fast die gesamte Tilgung

73.000 €

Ab Jahr 21

Jährlicher Cashflow

Darlehen vollständig getilgt

~15.500 €

Steuermechanik · einfach erklärt

Kein Trick. Das Gesetz macht es möglich.

Der Staat fördert Investitionen in erneuerbare Energie aktiv — mit gesetzlich verankerten Instrumenten, die jeder Freiberufler und jeder Unternehmer nutzen darf. Drei Schritte, die ineinandergreifen.

  1. 01

    § 7g Abs. 1 EStG

    Das Finanzamt zahlt — noch bevor Sie kaufen.

    Mit dem Investitionsabzugsbetrag machen Sie bis zu 50 % der geplanten Investition schon im Vorjahr steuerlich geltend. Ihr Einkommen sinkt sofort, das Finanzamt überweist. Sie haben noch keine Anlage — und schon Geld zurück.

  2. 02

    § 7g Abs. 5 EStG

    Im Kaufjahr: ein zweites Mal abschreiben.

    Direkt bei der Übergabe schreiben Sie weitere 20 % als Sonder-AfA ab. Das Finanzamt überweist ein zweites Mal — im selben Jahr, in dem die Anlage zu produzieren beginnt.

  3. 03

    Reguläre AfA

    Über 20 Jahre: der Strom läuft, die Steuer auch.

    Jedes Jahr senkt die reguläre Abschreibung Ihren steuerpflichtigen Gewinn — dauerhaft und ohne weiteres Zutun. Die Anlage arbeitet für Sie, und das Steuerrecht arbeitet mit.

Investitionsbooster

IAB und Sonder-AfA zusammen holen bis zu 47 % der Investitionssumme in den ersten drei Jahren zurück.

Das ist kein Zufall — das ist die gesetzlich gewollte Förderung von Investitionen in erneuerbare Energie. Ihr Steuerberater kann das in wenigen Minuten auf Ihre persönliche Situation durchrechnen.

Voraussetzungen

Passt das zu Ihnen?

Das Modell entfaltet seine volle Wirkung, wenn Sie in Deutschland einkommensteuerpflichtig sind und eines der folgenden Profile zutrifft.

ab 155.000 €
Angestellte · Beamte

Brutto pro Jahr

ab 125.000 €
Selbständige · Freiberufler

Jahresgewinn

ab 240.000 €
Paare

Brutto-Haushalt

Arzt · Anwalt · Steuerberater · Architekt

Hohes laufendes Einkommen, wenig Zeit für Komplexität. Die Steuerlast ist hoch — dieser Hebel ist genau dafür gebaut.

GmbH-Geschäftsführer

Gehalt und Gewinnausschüttung summieren sich auf Spitzensteuersatz. Das PV-Investment wirkt auf der Privatebene.

Doppelverdiener-Haushalt

Zwei Gehälter, zwei Steuerbescheide. Gemeinsam ab 240.000 € Brutto-Haushalt qualifiziert.

Unternehmer vor einem Liquiditätsevent

Unternehmensverkauf oder Ausschüttung in Sicht? Das PV-Investment puffert den steuerlichen Einmalschlag erheblich.

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Passiv — wirklich

Was Sie nach dem Kauf nicht tun müssen.

Strom selbst vermarkten

Technischen Betrieb managen

Versicherung abschließen

Wartung beauftragen

Pacht verhandeln

Steuererklärung selbst ausfüllen

Das alles übernehmen Betreiber, Versicherer und Ihr Steuerberater. Ihr Job: einmal unterschreiben.

Häufige Fragen

Was sich die meisten zuerst fragen.

Nächster Schritt

Herausfinden, ob Sie qualifiziert sind.

In einem 60-minütigen Erstgespräch analysieren wir Ihre steuerliche Situation und zeigen Ihnen, welche Variante für Sie rechnet. Kein Produktverkauf. Keine Verpflichtung.

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Alle Zahlen sind Beispielrechnungen auf Basis typischer Marktparameter. Individuelle steuerliche Ergebnisse hängen von Ihrer persönlichen Situation ab und sind mit Ihrem Steuerberater abzustimmen. Keine Anlageberatung im Sinne des WpHG.