Vermögen weitergeben
Schenken statt vererben: die 10-Jahres-Regel
Die Freibeträge gelten nicht einmalig, sondern alle zehn Jahre neu — wer früh und gestaffelt überträgt, kann sie mehrfach nutzen.
Bei Schenkungen gelten dieselben Freibeträge wie beim Erben. Der entscheidende Unterschied: Sie leben alle zehn Jahre vollständig neu auf. Wer Vermögen über mehrere Jahrzehnte verteilt überträgt, kann den steuerfreien Rahmen deshalb mehrfach ausschöpfen — ein legaler und in der Praxis bewährter Weg, größere Vermögen steuerschonend in die nächste Generation zu bringen.
Schenkung- und Erbschaftsteuer beruhen auf demselben Gesetz und denselben Freibeträgen. Ein Kind darf von jedem Elternteil 400.000 € steuerfrei erhalten, ein Ehegatte 500.000 €. Der Clou liegt im Zeitfaktor: Diese Beträge stehen nicht nur einmal im Leben zur Verfügung, sondern erneut nach Ablauf von zehn Jahren.
Wie die Zehnjahresfrist funktioniert
Das Finanzamt rechnet alle Zuwendungen derselben Person innerhalb von zehn Jahren zusammen. Übersteigt die Summe den Freibetrag, fällt auf den überschießenden Teil Steuer an. Liegt zwischen zwei Schenkungen jedoch ein Abstand von mehr als zehn Jahren, beginnt die Frist neu — und der volle Freibetrag steht ein zweites Mal zur Verfügung.
- 01
Jahr 0
Ein Elternteil schenkt dem Kind 400.000 €. Das liegt exakt im Freibetrag — keine Steuer.
- 02
Jahr 1 bis 9
Weitere Schenkungen desselben Elternteils würden zusammengerechnet und könnten Steuer auslösen.
- 03
Jahr 10
Die Frist ist abgelaufen. Der Freibetrag von 400.000 € lebt vollständig neu auf.
- 04
Jahr 10 ff.
Erneut können 400.000 € steuerfrei übertragen werden — in Summe 800.000 € ohne Steuer.
Stichtag ist der Tag der Schenkung
Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Ausführung, bei Immobilien in der Regel die Eintragung im Grundbuch bzw. die Auflassung. Wer die Frist nutzen will, sollte den Übertragungszeitpunkt sauber dokumentieren — das Datum entscheidet, wann die nächsten zehn Jahre beginnen.
Beide Elternteile, mehrere Empfänger
Die Freibeträge gelten je Schenker und je Beschenktem. Ein Kind hat also gegenüber Mutter und Vater jeweils einen eigenen Freibetrag von 400.000 €. Schenken beide Elternteile gemeinsam, können in einem einzigen Schritt 800.000 € steuerfrei auf ein Kind übergehen — und nach zehn Jahren erneut.
Gestaffelte Übertragung in der Praxis
Gerade bei Immobilien oder größeren Vermögen lohnt es sich, früh anzufangen. Wer mit 55 beginnt, kann bis zum 75. Lebensjahr zwei volle Freibeträge nutzen. Anteile an einer Immobilie lassen sich beispielsweise in mehreren Tranchen übertragen — die Wertsteigerung der übertragenen Teile findet dann bereits beim Beschenkten statt und vergrößert dessen Vermögen statt das des Schenkers.
Die Kettenschenkung
Eine Sonderform ist die Kettenschenkung: Möchte etwa ein Großelternteil dem Enkel mehr zukommen lassen, als dessen Freibetrag (200.000 €) erlaubt, kann zunächst an das eigene Kind (Freibetrag 400.000 €) und von dort an den Enkel (ebenfalls 400.000 €) weitergegeben werden. So lassen sich zwei hohe Freibeträge nutzen.
Vorsicht bei der Kettenschenkung
Die Gestaltung ist nur zulässig, wenn der erste Beschenkte frei über das Geschenk verfügen kann und keine Pflicht zur Weitergabe besteht. Wird die Weiterleitung von vornherein vereinbart, wertet das Finanzamt den Vorgang als direkte Schenkung an den Enkel — mit dem niedrigeren Freibetrag. Solche Konstruktionen gehören in fachkundige Hand.
Grenzen und Risiken
Schenken hat auch eine Kehrseite: Wer überträgt, gibt Vermögen endgültig aus der Hand. Das kann im Pflegefall oder bei eigenem Geldbedarf problematisch werden. Zudem kann eine Schenkung Pflichtteilsansprüche anderer Erben auslösen (Pflichtteilsergänzung) und ist bei Sozialleistungen rückforderbar. Frühzeitig planen heißt deshalb nicht, alles sofort zu verschenken — sondern den Zeithebel bewusst und in vertretbarem Umfang zu nutzen.
Muss eine Schenkung dem Finanzamt gemeldet werden?
Ja. Eine Schenkung ist innerhalb von drei Monaten anzuzeigen, auch wenn sie im Freibetrag liegt. Bei notariell beurkundeten Übertragungen meldet in der Regel der Notar. Die Anzeige sichert die saubere Berechnung der Zehnjahresfrist.
Was passiert, wenn der Schenker innerhalb der zehn Jahre stirbt?
Dann werden die Schenkungen der letzten zehn Jahre mit dem Erbe zusammengerechnet. Der Zeithebel greift also nur, wenn der Schenker die Frist überlebt — ein Grund, früh zu beginnen.
Gilt die Frist auch zwischen Eheleuten?
Ja, mit dem Ehegattenfreibetrag von 500.000 € alle zehn Jahre. Häufiger nutzen Paare jedoch güterrechtliche Wege oder die Übertragung des Familienheims, die ganz ohne Schenkungsteuer auskommt.
Das Wichtigste in Kürze
- Schenkungs- und Erbschaftsteuer teilen sich dieselben Freibeträge.
- Der Freibetrag lebt alle zehn Jahre vollständig neu auf.
- Freibeträge gelten je Schenker und Empfänger — beide Eltern zusammen 800.000 € pro Kind.
- Frühzeitige, gestaffelte Übertragung nutzt den Zeithebel mehrfach.
- Verschenktes Vermögen ist endgültig weg — Liquidität und Pflichtteile mitdenken.
Quellen
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Angaben nach bestem Wissen, ohne Gewähr; Rechtsstand kann sich ändern.
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