Praxis & Recht

Der Notarvertrag beim Immobilienkauf: was drinsteht

Ohne notarielle Beurkundung kein Eigentumsübergang — der Vertrag regelt Kaufpreis, Auflassung, Fälligkeit und den Weg ins Grundbuch.

In Deutschland ist der Kauf einer Immobilie ohne Notar rechtlich nicht möglich. Der Notarvertrag ist kein Formalismus, sondern das Herzstück des Geschäfts: Er hält fest, wer was zu welchem Preis bekommt, wann gezahlt wird und wie das Eigentum sicher von der einen zur anderen Seite wandert. Wer versteht, was in der Urkunde steht, geht ruhiger in den Termin.

Der Gesetzgeber verlangt für jeden Grundstücks- und Immobilienkauf die notarielle Beurkundung (§ 311b BGB). Der Notar ist dabei neutral — er vertritt weder Käufer noch Verkäufer, sondern sorgt dafür, dass beide Seiten wissen, worauf sie sich einlassen, und dass der Übergang rechtssicher abläuft. Eine mündliche Einigung oder ein privatschriftlicher Vertrag ist nichtig.

Der Ablauf in der richtigen Reihenfolge

  1. 01

    Entwurf prüfen

    Der Notar schickt den Vertragsentwurf vorab zu. Bei Verbrauchern muss zwischen Zugang des Entwurfs und Beurkundung in der Regel mindestens zwei Wochen liegen — Zeit zum Lesen und Nachfragen.

  2. 02

    Beurkundungstermin

    Der Notar liest den gesamten Vertrag vor, erklärt die Klauseln und beantwortet Fragen. Erst danach unterschreiben beide Seiten.

  3. 03

    Auflassungsvormerkung

    Der Notar veranlasst die Eintragung einer Vormerkung im Grundbuch, die den Käufer absichert, bevor er zahlt.

  4. 04

    Fälligkeit & Zahlung

    Sind alle Voraussetzungen erfüllt, schickt der Notar die Fälligkeitsmitteilung. Erst dann wird der Kaufpreis überwiesen.

  5. 05

    Eigentumsumschreibung

    Nach Zahlung und Eingang der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts wird der Käufer als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen.

Auflassung und Auflassungsvormerkung — der Unterschied

Die „Auflassung" ist die dingliche Einigung über den Eigentumsübergang — sie wird in der Regel direkt im Kaufvertrag miterklärt. Das Eigentum wechselt aber erst mit der Eintragung im Grundbuch, und das dauert. In dieser Lücke schützt die „Auflassungsvormerkung": Sie wird sofort ins Grundbuch eingetragen und verhindert, dass der Verkäufer die Immobilie zwischenzeitlich ein zweites Mal verkauft oder belastet.

Warum die Vormerkung so wichtig ist

Ohne Auflassungsvormerkung zahlen Sie den Kaufpreis, bevor Sie Eigentümer sind — ein erhebliches Risiko. Die Vormerkung sichert Ihren Anspruch im Grundbuch und ist deshalb fester Bestandteil eines sauberen Kaufvertrags. Erst wenn sie eingetragen ist (und weitere Bedingungen erfüllt sind), wird der Kaufpreis überhaupt fällig.

Wann der Kaufpreis fällig wird

Der Käufer zahlt nicht am Tag der Unterschrift, sondern erst, wenn der Notar die Fälligkeit bestätigt. Üblicherweise müssen dafür mehrere Voraussetzungen zusammenkommen:

  • Die Auflassungsvormerkung ist im Grundbuch eingetragen.
  • Etwaige Vorbelastungen (z. B. Grundschulden des Verkäufers), die nicht übernommen werden, sind zur Löschung freigegeben.
  • Die Gemeinde hat auf ihr gesetzliches Vorkaufsrecht verzichtet (Negativzeugnis).
  • Bei Eigentumswohnungen liegt die Zustimmung des Verwalters vor, falls die Teilungserklärung sie verlangt.

Erst wenn diese Punkte erfüllt sind, verschickt der Notar die Fälligkeitsmitteilung mit einer Zahlungsfrist. Wer vorher zahlt, gibt Sicherheiten aus der Hand.

Was Sie im Vertrag besonders prüfen sollten

PunktWorauf achten
KaufgegenstandStimmen Flurstück, Wohnungsnummer und Miteigentumsanteil exakt mit dem Grundbuch überein?
Kaufpreis & AufteilungIst eine Aufteilung in Grund/Gebäude (für die AfA) und ggf. Inventar enthalten?
Übergabe / BesitzübergangWann gehen Nutzen, Lasten und Gefahr über? Meist mit vollständiger Kaufpreiszahlung.
SachmängelhaftungÜblich ist der Ausschluss „gekauft wie gesehen" — bei arglistig verschwiegenen Mängeln greift er nicht.
Bestehende MietverhältnisseWerden Mietverträge und Kautionen korrekt übernommen? „Kauf bricht nicht Miete" (§ 566 BGB).

Die Nebenkosten nicht vergessen

Notar- und Grundbuchkosten liegen zusammen bei rund 1,5 bis 2 % des Kaufpreises. Hinzu kommt die Grunderwerbsteuer, die je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 % beträgt. Diese Nebenkosten sind in der Regel aus Eigenmitteln zu tragen, weil Banken sie selten mitfinanzieren.

Kann ich vom Vertrag zurücktreten, nachdem ich unterschrieben habe?

Nach der Beurkundung ist der Vertrag bindend. Ein Rücktritt ist nur möglich, wenn der Vertrag selbst Rücktrittsrechte vorsieht oder gesetzliche Gründe (z. B. arglistige Täuschung) vorliegen. Deshalb ist die zweiwöchige Prüffrist vor dem Termin so wertvoll.

Wer sucht den Notar aus?

In der Regel der Käufer, weil er meist auch die Notarkosten trägt. Der Notar bleibt aber zur Neutralität verpflichtet und berät beide Seiten.

Wie lange dauert es bis zur Eintragung als Eigentümer?

Von der Beurkundung bis zur endgültigen Umschreibung vergehen je nach Grundbuchamt häufig mehrere Wochen bis Monate. Wirtschaftlich „besitzen" Sie die Immobilie aber bereits ab dem vereinbarten Besitzübergang nach Kaufpreiszahlung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ohne notarielle Beurkundung ist ein Immobilienkauf nichtig (§ 311b BGB).
  • Die Auflassungsvormerkung sichert Sie ab, bevor Sie den Kaufpreis zahlen.
  • Der Kaufpreis wird erst nach der Fälligkeitsmitteilung des Notars überwiesen — nie vorher.
  • Verbraucher haben in der Regel zwei Wochen Zeit, den Entwurf vor dem Termin zu prüfen.
  • Nebenkosten (Notar, Grundbuch, Grunderwerbsteuer) sind meist aus Eigenmitteln zu tragen.

Quellen

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Angaben nach bestem Wissen, ohne Gewähr; Rechtsstand kann sich ändern.

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