Wissen · Steuern

Photovoltaik:
Der Staat zahlt mit.


Bei hohem Einkommen übernimmt das Finanzamt effektiv einen erheblichen Teil der Investition — durch IAB, Sonderabschreibung und laufende AfA. Was das konkret bedeutet.

Die drei Instrumente

Wie IAB, Sonder-AfA und laufende AfA zusammenwirken

Sonderabschreibung

§ 7g Abs. 5 EStG

Im Jahr der Anschaffung können zusätzlich bis zu 20 % der Investitionssumme als Sonderabschreibung geltend gemacht werden. In Kombination mit dem IAB entsteht im ersten Jahr eine außerordentlich hohe Abschreibungswirkung.

Laufende AfA

Lineare Abschreibung

Photovoltaikanlagen werden über ihre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 20 Jahren abgeschrieben — also 5 % pro Jahr. Diese Abschreibung reduziert das zu versteuernde Einkommen dauerhaft über die gesamte Betriebsphase.

Rechenbeispiel

500.000 € Investment — was das Finanzamt übernimmt


Ab wann lohnt es sich?

Die Einkommensgrenzen


Die steuerliche Wirkung steigt mit dem Grenzsteuersatz. Bei 45 % Spitzensteuersatz übernimmt das Finanzamt fast die Hälfte jedes abziehbaren Euros. Bei niedrigeren Steuersätzen sinkt die Wirkung entsprechend.

Als Faustformel: Ab einem zu versteuernden Einkommen von ca. 125.000 € (Selbständige) oder ca. 155.000 € Bruttojahreseinkommen (Angestellte) ist die steuerliche Wirkung stark genug, um Freiflächenphotovoltaik als Instrument ernsthaft zu prüfen.

Entscheidend ist nicht allein das Einkommen — sondern die Gesamtstruktur. Wer bereits andere steuerliche Abzüge nutzt, sollte das in der Planung berücksichtigen.

Nächster Schritt

Was rechnet sich in Ihrer Situation?

Die steuerliche Wirkung hängt von Ihrem Einkommen, Ihrer Struktur und dem richtigen Timing ab. Andreas Heinze rechnet das mit Ihnen durch.

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