Wissen · Vermögensplanung

Erben & Schenken:
Wer wartet, zahlt mehr.


Das deutsche Steuerrecht bietet erhebliche Spielräume bei der Vermögensübertragung — aber nur für diejenigen, die rechtzeitig planen. Wer wartet, bis es dringend wird, hat die besten Optionen bereits verloren.

Die Ausgangslage

Was auf dem Spiel steht


Der Erbschaftsteuersatz für Kinder beginnt bei 7 % und steigt je nach Betrag auf bis zu 30 %. Bei einem Vermögen von 2 Millionen Euro und einem Kind kann das — ohne Planung — zu einer Steuerlast von über 200.000 Euro führen.

Das muss nicht sein. Das Gesetz bietet umfangreiche Möglichkeiten — aber die meisten davon setzen Zeit voraus. 10-Jahres-Fristen, gestaffelte Übertragungen, rechtliche Gestaltungen — all das funktioniert nur, wenn früh genug begonnen wird.

Freibeträge nach ErbStG 2026

Wer bekommt wie viel — steuerfrei


Der Freibetrag bestimmt sich nach dem Verwandtschaftsgrad zum Schenker oder Erblasser. Alles über dem Freibetrag wird nach dem jeweiligen Klassensteuersatz besteuert.

EmpfängerFreibetragKlasseSteuersatz über Freibetrag
Ehegatte / eingetr. Lebenspartner500.000 €I7–30 %
Kind / Stiefkind / Adoptivkind400.000 €I7–30 %
Enkel (Eltern verstorben)400.000 €I7–30 %
Enkel (Eltern leben)200.000 €I7–30 %
Eltern / Großeltern (im Erbfall)100.000 €I7–30 %
Eltern / Großeltern (Schenkung)20.000 €II15–43 %
Geschwister / Nichten / Neffen20.000 €II15–43 %
Lebensgefährte / sonstige20.000 €III30–50 %

Quellen: § 15, § 16, § 19 ErbStG. Freibeträge gelten pro Schenker und erneuern sich alle 10 Jahre (§ 14 ErbStG).

Der entscheidende Zusammenhang

Zwei Gesetze. Ein Takt.


Der § 23 EStG erlaubt es, eine vermietete Immobilie nach 10 Jahren Haltedauer vollständig steuerfrei zu verkaufen. § 14 ErbStG erneuert den Schenkungsfreibetrag nach exakt denselben 10 Jahren.

Das ist kein Zufall — es ist eine Synchronisation, die sich aktiv nutzen lässt:

01

Immobilie kaufen

Kapitalanlageimmobilie erwerben, vermieten, reguläre AfA-Abschreibung läuft. Monat für Monat finanziert der Mieter die Tilgung.

02

Nach 10 Jahren: steuerfreier Verkauf

§ 23 EStG: Der Veräußerungsgewinn ist nach 10 Jahren Haltedauer vollständig steuerfrei. Das freigesetzte Kapital steht unbelastet zur Verfügung.

03

Gleichzeitig: Freibetrag wieder voll

§ 14 ErbStG: Was mehr als 10 Jahre zurückliegt, zählt nicht mehr mit. Wer in Zyklus 1 bereits geschenkt hat, hat jetzt wieder den vollen Freibetrag — pro Kind, pro Schenker.

04

Doppelter Steuervorteil in einem Zug

Das freigesetzte Kapital wird steuerfrei realisiert und kann zeitgleich steuerfrei an die nächste Generation übertragen werden. Zwei Hebel, ein Moment.

Konkret für ein Ehepaar mit zwei Kindern: Beide Elternteile können pro Dekade je 400.000 € pro Kind steuerfrei übertragen — das sind 800.000 € pro Kind, 1.600.000 € für beide Kinder. Genau dann, wenn die Immobilie steuerfrei verkauft wird, ist dieser Betrag wieder vollständig verfügbar.

Dies ist eine vereinfachte Darstellung steuerlicher Mechanismen. Die tatsächliche Ausgestaltung erfordert individuelle Beratung durch Steuerberater und Fachanwalt für Erbrecht.

Die Instrumente

Was das Gesetz erlaubt

Nießbrauchvorbehalt bei Immobilien

Wer eine Immobilie auf ein Kind überträgt, muss nicht auf die Mieteinnahmen verzichten. Der Nießbrauch erlaubt, dass die Eltern das Nutzungsrecht und damit die Mieteinnahmen behalten — obwohl das Kind bereits Eigentümer ist. Die Immobilie ist übertragen, die Einnahmen fließen weiter.

Bewertungsabschläge bei Immobilien

Mietwohnimmobilien werden für steuerliche Zwecke mit einem Abschlag von 10 % gegenüber dem Verkehrswert angesetzt (§ 13d ErbStG). Das reduziert die steuerliche Bemessungsgrundlage — auch wenn der reale Marktwert höher liegt.

Güterstandsschaukel (für Verheiratete)

Durch einen Wechsel des ehelichen Güterstands — von der Zugewinngemeinschaft zur Gütertrennung und zurück — können erhebliche Beträge zwischen den Ehegatten ausgeglichen werden, vollständig schenkungsteuerfrei. Ein legales Instrument, das erhebliche Freibetrag-Spielräume freisetzt.

Diese Instrumente sind legale Gestaltungsmöglichkeiten, die der Gesetzgeber ausdrücklich vorgesehen hat. Eine individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder Fachanwalt für Erbrecht ist in jedem Fall erforderlich.

Warum jetzt?

Die 10-Jahres-Frist ist unerbittlich


Der Freibetrag erneuert sich alle 10 Jahre — aber nur, wenn die erste Schenkung weit genug zurückliegt. Wer mit 68 anfängt zu planen, hat statistisch keine zwei Zyklen mehr vor sich. Wer mit 50 beginnt, nutzt den Mechanismus zweimal vollständig und überträgt mehrfach steuerfrei.

Der beste Zeitpunkt war gestern. Der zweitbeste ist heute.

Nächster Schritt

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Andreas Heinze zeigt Ihnen, was in Ihrer Situation möglich ist — und koordiniert bei Bedarf Steuerberater und Fachanwalt.

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