Wissen · Steuern
Denkmalschutz:
Der Staat saniert mit.
§ 7i und § 7h EStG ermöglichen Abschreibungen, die es im deutschen Steuerrecht sonst kaum noch gibt. Für Gutverdiener ist das eine der attraktivsten legalen Steuergestaltungen überhaupt.
Das Prinzip
90 % der Sanierungskosten steuerlich absetzen
Bei einer normalen Immobilie können Sie das Gebäude über 33–50 Jahre abschreiben — 2 bis 3 % pro Jahr. Das ist solide, aber überschaubar.
Bei einem Denkmal gilt für die Sanierungskosten: 9 % im Jahr der Fertigstellung und in den folgenden 9 Jahren. Das ergibt 90 % der anerkannten Sanierungskosten als Steuerabzug innerhalb von nur 10 Jahren. Der Gesetzgeber wollte Denkmäler erhalten — und schafft dafür einen massiven steuerlichen Anreiz.
Rechenbeispiel
Kaufpreis 400.000 € — davon 250.000 € Sanierungskosten
Vereinfachtes Beispiel. Tatsächliche Steuerersparnis hängt von Ihrem zu versteuernden Einkommen ab.
Der Prozess
Schritt für Schritt
§ 7i vs. § 7h
Zwei Paragraphen — eine Logik
§ 7i EStG
Baudenkmäler
Für Objekte, die offiziell als Baudenkmal eingetragen sind. Voraussetzung: Bescheinigung der Denkmalbehörde vor Beginn der Sanierung.
§ 7h EStG
Sanierungsgebiete
Für Objekte in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten oder städtebaulichen Entwicklungsbereichen. Bescheinigung der Gemeinde erforderlich.
Die Abschreibungssätze sind in beiden Fällen identisch. Die Wahl des Paragraphen richtet sich nach dem Status des Objekts. Individuelle steuerliche Beratung empfohlen.
Nächster Schritt
Passt ein Denkmal zu Ihrer Steuersituation?
Die Denkmal-AfA entfaltet ihre volle Wirkung nur bei entsprechendem Einkommen. Andreas Heinze rechnet durch, ob und wann das für Sie Sinn ergibt.
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